Am 20. November 1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention, ein Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Darin festgelegt sind in 41 Artikeln verschiedenste Kinderrechte: Gleiche Chancen auf Bildung, Aufwachsen ohne Gewalt, ein gesundes Leben und gesunde Umweltbedingungen, sowie Beteiligung. Das soll Kindern und Jugendlichen demnach zustehen. 30 Jahre sind vergangen, in denen viel passiert ist: Für die Kinder vor allem Gutes, denn allein die Kindersterblichkeit sank um 60 Prozent und auch der Anteil der Kinder, der keine Schule besucht, ging weltweit von 18 auf acht Prozent zurück.
In diesem Jahr findet der Internationale Tag der Kinderrechte zum 31.Mal statt.
Jedes Bundesland kann die UN-Kinderrechte in seine eigene Landesverfassung aufnehmen, um diesen auch gesetzlich mehr Gewicht zu geben. Hamburg ist das einzige Bundesland ohne Kinderrechte in der Verfassung!